Hundehaftpflichtversicherung – Ein Muss für jeden Hundebesitzer

Der Hundebesitzer ist für alle Schäden verantwortlich, die sein Hund anrichtet. Selbst wenn der Hundehalter keine Schuld an dem Vorfall hat. Eine Hundehaftpflichtversicherung kann Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren! Die private Haftpflichtversicherung übernimmt keine Schäden, die durch einen Hund verursacht werden. In den Bundesländern Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen ist die Haftpflichtversicherung für jeden Hund sogar Pflicht. In den anderen Bundesländern gibt es teilweise spezielle Regelungen.

Stellen Sie sich folgende Situation vor: Sie gehen mit Ihrem kleinen Hund spazieren. Plötzlich entdeckt dieser eine Katze auf der anderen Straßenseite. Ihr Hund läuft über die Straße, eine Autofahrerin muss eine Vollbremsung machen. Der nachfolgende Autofahrer kann nicht mehr rechtzeitig bremsen. Es kommt zu einem schweren Auffahrunfall mit Verletzten.

Als Besitzer des Hundes sind Sie für diese Schäden voll verantwortlich, da die gesetzliche Tierhalterhaftung nach § 833 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt. Gerichtskosten, Anwaltskosten, Schadenersatz, Schmerzensgeld und lebenslängliche Rentenzahlungen könnten Sie dann finanziell ruinieren. Mit einer Hundehaftpflichtversicherung (versicherungstechnisch korrekt: Hundehalter-Haftpflicht) können Sie finanzielle Risiken gegen einen kleinen jährlichen Beitrag verhindern.

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Umfang einer Hundehaftpflichtversicherung

Eine Hundehaftpflicht-Versicherung deckt folgende Risiken ab:

  • Personenschäden – Verletzung von Menschen
  • Sachschäden – Beschädigung von Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen
  • Vermögensschäden – Verdienstausfälle bei verletzten Personen

Berücksichtigen Sie bei den unterschiedlichen Versicherungstarifen den genauen Versicherungsumfang. Gute Versicherungstarife enthalten Versicherungsschutz für diese Personen und Schadensmöglichkeiten:

  • Hundehalter: Eigentümer des Hundes, der in vollem Umfang für sein Tier haftet
  • Hundesitter: Für Personen, die sich im Auftrag des Hundehalters um das Tier kümmern
  • Mietsachschaden: Beispielsweise für Beschädigungen in einer Ferienwohnung während des Urlaubs
  • Forderungsausfalldeckung: Wenn Sie selbst durch einen fremden Hund geschädigt werden und der Hundehalter keine Hundehalterhaftpflicht-Versicherung besitzt oder selbst nicht zahlen kann
  • Deckschaden an fremden Hunden
  • Führen ohne Leine
  • Teilnahme an Veranstaltungen und Messen
  • Schutz im Ausland

Vergleich Hundehaftpflicht-Versicherung

Achten Sie beim Versicherungsvergleich auf die Versicherungssumme. Diese sollte für jedes Schadensereignis mindestens fünf Millionen Euro betragen. Empfehlenswert ist jedoch eine Deckungssumme von 10 Millionen Euro Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden.

Eine günstige und leistungsstarke Hundehaftpflicht können Sie über einen Versicherungsvergleich ermitteln. Nutzen Sie hierzu folgenden Vergleichsrechnerⓘ:

 

Tipp: FAQ Hunde und Recht

Die Stiftung Warentest hat eine Liste der häufigsten Fragen zum Thema „Hunde und Recht: Was Hundehalter wissen müssen“ zusammengestellt.